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(nur Bürgerbüro)

Folge 7: Planen - Bauen - Wohnen

Aufgrund des immer knapper werdenden Wohnraumes – auch bei uns in Künzell – widmen wir uns in der Folge 7 der Frage, wie Baurecht eigentlich erteilt wird. Welche Gremien entscheiden über Bauvorhaben in der Gemeinde und inwieweit hat der einzelne Bürger ein Mitspra­che­recht?

 

Wie entsteht Baurecht?

In Deutschland ist fast alles gesetzlich geregelt. Und für das Bauen gilt das ohnehin. Über eine Bauleit­planung kann die Gemeinde Baurecht schaffen und bestimmen, an welcher Stelle was und wie gebaut werden darf. Allerdings nicht einfach so. Das Bauge­setzbuch gibt hier klare Vorgaben.  

 

Der Flächen­nut­zungsplan

Der Flächen­nut­zungsplan ist ein vorbe­rei­tender Bauleitplan als Planungs­in­strument, der das gesamte Gemein­de­gebiet überspannt. Er gibt die städte­bau­lichen Entwick­lungs­ziele vor, die erreicht werden sollen. Er stellt z.B. dar, wo Wohn- und Gewer­be­ge­biete, Friedhöfe, Sportplätze oder Grünflächen vorhanden sind oder entstehen können.

Auf Grundlage des Flächen­nut­zungs­planes beschließt die Gemein­de­ver­tretung, ob, wo und wie ein Wohnbau- oder Gewer­be­gebiet entstehen soll. Dieser Aufstel­lungs­be­schluss wird im öffent­lichen Amtsblatt bekannt gemacht. Für dieses geplante Baugebiet wird ein Vorentwurf des Bauleit­planes gefertigt. Meist erarbeitet das Bauamt der Gemeinde dies in Zusam­men­arbeit mit einem Planungsbüro. Mit dieser frühzei­tigen, öffent­lichen Behörden- und Bürger­be­tei­ligung sind bereits erste Stellung­nahmen von Bürgern und von dem entspre­chenden Ortsbeirat möglich.

Sinnvolle Anregungen und Vorschläge werden anschließend in dem Bebau­ungsplan berück­sichtigt und im Entwurf angepasst. Dieser wird wiederum für einen Monat offengelegt (ebenfalls im Amtsblatt und wieder mit der erneuten Möglichkeit der Beteiligung). Nach dieser Offenlegung beraten sich die gemeind­lichen Gremien (Gemein­de­vor­stand, Bau-, Umwelt- und Siedlungs­aus­schuss (BUSA) und Gemein­de­ver­tretung) und wägen die Belange und Wünsche der Bürger sowie der Träger öffent­licher Belange (z.B. Netzbe­treiber, sonstige Behörden) ab. Erst dann wird der Bebau­ungsplan als Satzung beschlossen.

 

Was ist ein Bebau­ungsplan bzw. Bauleitplan?

Die Bebau­ungs­pläne bestimmen baupla­nungs­recht­liche Voraus­set­zungen, unter denen die Bauauf­sichts­be­hörden die Bauge­neh­mi­gungen erteilen. Die Bebau­ungs­pläne legen z.B. die Bauweise von Gebäuden fest, definieren die Bebau­ungs­dichte, geben Mindest- und Höchstmaße für Baugrund­stücke vor, legen die Zahl der Wohnungen in Wohnge­bäuden fest oder geben bebau­ungs­freie Bereiche (Grünflächen, Spielplätze) vor. Diese Pläne sind dann für die Bebauung bindend, solange keine neuen anderen öffent­lichen Interessen die Änderung des Bebau­ungs­planes notwendig machen.

 

Klicken Sie hier und sie sehen den Flächen­nut­zungsplan für Künzell, Satzungs­be­schlüsse sowie alle Bauleit­pla­nungen und Bebau­ungs­pläne. Hier finden Sie auch aktuelle Bauplatz­an­gebote in Künzell, sofern diese zur Verfügung stehen.

 

 

Beschreibung der Fotos rechts:

  • Auszug aus dem Bebauungsplan der Gemeinde Künzell. Abb.: In der Harbach, Künzell-Bachrain
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Künzell (W = Wohngebiet / M = Mischgebiet / G = Gewerbegebiet)