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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“, Ortsteil Dirlos 

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 26.09.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, Flurstücke Nr. 30/28, 30/14 (teilweise) und 30/30 (teilweise), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschriften) beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke" in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, Flurstücke Nr. 30/28, 30/14 (teilweise) und 30/30 (teilweise), in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Planes sind sämtliche anderslautenden planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Vorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes aufgehoben.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die obengenannten, in der Planzeichnung dargestellten Flurstücke und umfasst die Zulässigkeit von Wohngebäuden, Apotheken und Arztpraxen. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke" kann nebst Begründung und DIN-Norm, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, von diesem Tag ab eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Einsichts- und Auskunftsmöglichkeiten sind zu folgenden Zeiten gegeben (oder nach Terminvereinbarung):

 

Allgemeine Dienstzeiten:

  • Montag bis Freitag:                           8.00 bis 12.00 Uhr
  • Mittwoch:                                          14.00 bis 18.00 Uhr

 

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder kirchlicher Feiertag fällt. Ferner ist der Bebauungsplan hier auf der Homepage (siehe unten) einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB werden folgende Hinweise auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (Rüge) sowie auf die Rechtsfolgen gegeben. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Künzell geltend gemacht worden sind. Dies gilt gemäß § 215 Abs. 1 S. 2 BauGB auch für beachtliche Mängel nach § 214 Abs. 2a BauGB bei der Anwendung des beschleunigten Verfahrens. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist in der Rüge darzulegen.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Künzell, 09.10.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
Timo Zentgraf
Bürgermeister

 

 

Nachfolgend: Unterlagen des Bebauungsplans in der Offenlage

Bekanntmachung der 2. erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Dirlos an der Turmstraße, westlich der Autobahn A 7. Der ca. 0,4 ha große Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, die Flurstücke Nr. 30/28, 30/14 (teilweise) und 30/30 (teilweise), siehe nachstehende Übersichtskarte. Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung bestehen darin, Wohnbebauung in Form einer Seniorenwohnanlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um der hohen Nachfrage in der Region nachzukommen. Durch die Integration einer Arztpraxis und Apotheke soll flankierend die Attraktivität des Standorts erhöht sowie die Versorgungssituation des Ortsteils Dirlos verbessert werden.

 

Da nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den erneuten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Änderungen und Ergänzungen an der Planung vorgenommen wurden, wird nun eine 2. erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:

 

Anpassung der Nutzungsumfänge (statt vorher 48-52 nun 45-50 geplante Wohnungen, statt vorher 73 nun 92-96 Tiefgaragenstellplätze) bei gleichbleibender Gebäudegröße und Geschossigkeit, Ergänzung einer weiteren Fläche für Fahrradstellplätze, geringfügige Anpassung einiger Flächen für Stellplätze und Fahrradstellplätze aufgrund der notwendigen Ergänzung einer weiteren Fluchttreppe für die Tiefgarage, redaktionelle Anpassungen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde der 3. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit vom 12.06.2024 bis 17.07.2024 veröffentlicht. Parallel zur Veröffentlichung im Internet waren die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mi. von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme erneut öffentlich ausgelegt. Andere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker, möglich (Tel.: 0661/390-65 oder Mail: u.uebelacker@kuenzell.de). Ebenso konnte der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingesehen werden.

 

Veröffentlichungen von Juni/Juli 2024:

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch das Faunistische Gutachten sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) des Büros für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM) vom 12.12.2022, der Geo- und umwelt-/abfalltechnische Untersuchungsbericht des Büros bgm baugrundberatung GmbH vom 17.08.2022 – alle gegenüber der 2. Entwurfsfassung unverändert – sowie die immissionsschutzrechtliche Untersuchung des Sachverständigenbüros Tasch GmbH & Co. KG vom 24.04.2024 mit einer Anlage zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln vom 01.02.2023. Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Während der 2. erneuten Offenlage können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden. Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro isu, Kaiserslautern, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Künzell, 03.06.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
Zentgraf
Bürgermeister

 

Abbildung rechts: Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ der Gemeinde Künzell, Ortsteil Dirlos (ohne Maßstab)