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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

Bauleitplanung der Gemeinde Künzell

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landmaschinenhalle Bott“, Ortsteil Dirlos

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 04.07.2024 den Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ in der Gemarkung Dirlos, Flur 4, T. v. Flurstück Nr. 27/8, und T. v. 268/27, bestehend aus der Plankarte, Textteil und dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Grundriss, Ansichten und Schnitten als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO als Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschriften) beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ in der Gemarkung Dirlos, Flur 4, T. v. Flst Nr. 27/8, und T. v. 268/27, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Planes sind sämtliche bisherigen Festsetzungen und Vorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes aufgehoben.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf die in der Plankarte dargestellten Flurstücke und weist ein Sonstiges Sondergebiet (SO LMH) „Landmaschinenhalle im Ortsteil Dirlos mit der Zweckbestimmung Abstellen und Lagern von Landmaschinen“ aus.

 

Die Unterlagen können Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Künzell (Öffnungszeiten siehe unten) oder nachfolgend einsehen. 

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z

 

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Künzell geltend gemacht worden sind (§ 215 (1) Nr. 3 BauGB). Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen (§ 215 (1) BauGB).

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die v.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Künzell, den 10.07.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell

Rainer Kremer
1. Beigeordneter

 

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus sowie Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei u.a.:

  • Boden und Wasser: Beschreibung der anstehenden Bodenarten und Aussagen zur Versiegelung, Bodenverdichtung und Umgang mit dem Niederschlagswasser.
  • Klima, Luft und Klimawandel: Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung in klimatischer Hinsicht.
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung mit Vegetationsausstattung und Aussagen zum Thema Eingriff / Ausgleich.
  • Landschaft: Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen auf das betroffene Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Wohnen und Siedlung sowie Erholung.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. v. 16.01.24 mit Aussagen zu wassergefährdenden Stoffen, zur Vegetations- und Biotopausstattung, zur Bilanzierung nach KV, zum Immissionsschutz, zu Anpflanzungen und Pflanzbindungen und zur Artenauswahl.
  • Landkreis Fulda Kreisausschuss, Fachdienst Natur und Landschaft v. 19.01.24 mit Aussagen zur finalen Abstimmung und den Pflanzenangaben, sowie eine umweltverträgliche Beleuchtung;
  • Landkreis Fulda, Kreisausschuss, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz v. 04.01.24 mit Aussagen zur gedrosselten Einleitung des Niederschlagswassers in die Haune;
  • Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst v. 17.01.24 mit Aussagen zum vorhandenen Bombenabwurfgebiet;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.2, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz v. 10.01.24 mit Aussagen zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.4, Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz v. 09.01.24 mit Aussagen zur Beteiligung der Unteren Wasserbehörde;
  • Regierungspräsidium Kassel Abt 32.2 Abfallwirtschaft v. 15.01.24 mit Aussagen zu vorgesehenen Aufschüttungen und der Herkunft des Auffüllmaterials;
  • RPKS – Immissionsschutz v. 22.01.24 mit Aussagen zum Immissionsschutz.

 

 

Einsicht der Unterlagen im Bauamt:

Ort der Einsicht: Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Einsichts- und Auskunftsmöglichkeiten sind zu folgenden Zeiten gegeben (oder nach Terminvereinbarung) - sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder kirchlicher Feiertag fällt.

  • montags bis freitags: von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • mittwochs: von 14.00 bis 18.00 Uhr
  • donnerstags: von 14.00 bis 16.30 Uhr (nur Bürgerbüro)   

 

Exemplare der Offenlegung im Dezember 23 / Januar 24 - nicht endgültig!