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(nur Bürgerbüro)

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2018 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung bedarf nach 22 Jahren (Rechtskraft seit 1999) sowie mittlerweile 16 Änderungen einer Überarbeitung. Mit der Planung soll für die nächsten 15 bis 20 Jahre, basierend auf der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und nach den Bedürfnissen der Gemeinde, die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 30,3 km² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Im Zeitraum vom 11.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.04.2022 durchzuführen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 13.04.2022 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Freitag, den 30.09.2022

in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell (Bauamt, Zimmer 216), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

  • Montag bis Freitag von               08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Mittwoch von                                14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs Neuaufstellung Flächennutzungsplan möglich.

Während der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung, kann die Einsichtnahme über den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker telefonisch unter 0661/390-65 bzw. per Mail unter uuebelacker@kuenzell.de vereinbart werden. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell 0661 390-0 möglich.

Ergänzend ersehen Sie die Unterlagen während der genannten Auslegungsdauer nachfolgend:

 

1.

Bekanntmachung

 

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Entwurf in der Fassung vom 13.04.2022

2. 

Planzeichnung 1330 x 789 mm, M1:10.000

3. 

Begründung mit Umweltbericht

 

Planzeichnung DIN A3 Fassung, M1:10.000

4. 

Übersichtskarte

5. 

Legende DIN A4

6. 

Karte 1

7. 

Karte 2

8. 

Karte 3

9. 

Karte 4

10. 

Karte 5

11.

Karte 6

 

Themenkarten

12.

TK1.1 Planungsvorgaben Regionalplan Nordhessen 2009

13.

TK1.2 Planungsvorgaben Naturschutz

14. 

TK2 Landschaftsökologische Raumeinheiten

15. 

TK3 Boden und Wasser

16. 

TK4 Klima und Luft

17.

TK5 Erholung und Landschaft

18. 

TK6 Entwicklungskonzept

19. 

TK7 Höhenschichtmodell

20. 

TK8 bis TK 15 Änderungsdarstellung

21. 

TK16 bis TK 22 Baulückenkataster

22.

Nach Einschätzung der Gemeinde Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

 

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeindevertretung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Pillenreuther Straße 34, 90459 Nürnberg, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

[1]        Begründung mit Umweltbericht

[2]        eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

[3]        eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]

Fläche

Vorhandene Nutzungen [1]

Ermittlung des Flächenbedarfs gemäß der Bevölkerungsentwicklung sowie Reduzierung der ausgewiesenen Flächen und Flächeninanspruchnahme [1], [2], [3]

Auswirkungen durch die Planungen [1], [2], [3]

Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung

Bestandsaufnahme [1]

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], 

Erhaltung und Erweiterung von Erholungsräumen [1], [3]

Auswirkungen durch Emissionen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Tiere/Artenschutz

Bestandsaufnahme [1]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1]

Auswirkungen durch die Planung [1], [3]

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Pflanzen

Bestandsaufnahme [1]

Auswertung der Biotopkartierung [1]

Informationen zu Naturdenkmälern [3]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]

Belange der Landwirtschaft [1], [2], [3]

Boden

Auswertung von Bodenkarten im Bodenviewer Hessen [1]

Einbeziehung der Bodenfunktionsbewertung [1], [2]

Beachtung von landwirtschaftlichen Belangen [1], [2], [3]

Ausführungen und Hinweise zu:

Auswirkungen durch die Planung [1]

Vorkommen von Altablagerungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Wasser

Bestandsbeschreibung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [2]

Auswirkungen durch die Planung [1]

Beachtung von möglichen Starkregenereignissen durch Wasserrückhalteflächen [1], [2]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Luft/Klima

Bestandsbeschreibung [1]

Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1]

Schaffung von Kaltluftschneisen [1]

Auswirkungen auf die Planung [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung [1]

Auswirkungen [1], [2]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Kultur- und Sachgüter

Auswirkungen der Planung [1]

Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1]

Beachtung der Belange der Landwirtschaft [1], [2],[3]

Wechselwirkungen

Übersicht [1]

 

Karte oben:
Ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale Ortskarte, Geobasisdaten © Hess. Vermessungsverwaltung 2020

 

Künzell, 28.07.2022                                                                       

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
gez. Kremer
(I. Beigeordneter)