(nur Bürgerbüro)
Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2018 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung bedarf nach 22 Jahren (Rechtskraft seit 1999) sowie mittlerweile 16 Änderungen einer Überarbeitung. Mit der Planung soll für die nächsten 15 bis 20 Jahre, basierend auf der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und nach den Bedürfnissen der Gemeinde, die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 30,3 km² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Im Zeitraum vom 11.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.04.2022 durchzuführen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 13.04.2022 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Freitag, den 30.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell (Bauamt, Zimmer 216), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs Neuaufstellung Flächennutzungsplan möglich.
Während der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung, kann die Einsichtnahme über den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker telefonisch unter 0661/390-65 bzw. per Mail unter uuebelacker@kuenzell.de vereinbart werden. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell 0661 390-0 möglich.
Ergänzend ersehen Sie die Unterlagen während der genannten Auslegungsdauer nachfolgend:
1. |
Bekanntmachung |
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Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Entwurf in der Fassung vom 13.04.2022 |
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3. |
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Planzeichnung DIN A3 Fassung, M1:10.000 |
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Themenkarten |
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22. |
Nach Einschätzung der Gemeinde Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen |
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeindevertretung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Pillenreuther Straße 34, 90459 Nürnberg, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht
[2] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
[3] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …] |
Fläche |
Vorhandene Nutzungen [1] Ermittlung des Flächenbedarfs gemäß der Bevölkerungsentwicklung sowie Reduzierung der ausgewiesenen Flächen und Flächeninanspruchnahme [1], [2], [3] Auswirkungen durch die Planungen [1], [2], [3] |
Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
Bestandsaufnahme [1] Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], Erhaltung und Erweiterung von Erholungsräumen [1], [3] Auswirkungen durch Emissionen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Tiere/Artenschutz |
Bestandsaufnahme [1] Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1] Auswirkungen durch die Planung [1], [3] artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Pflanzen |
Bestandsaufnahme [1] Auswertung der Biotopkartierung [1] Informationen zu Naturdenkmälern [3] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1] Belange der Landwirtschaft [1], [2], [3] |
Boden |
Auswertung von Bodenkarten im Bodenviewer Hessen [1] Einbeziehung der Bodenfunktionsbewertung [1], [2] Beachtung von landwirtschaftlichen Belangen [1], [2], [3] Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen durch die Planung [1] Vorkommen von Altablagerungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Wasser |
Bestandsbeschreibung [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [2] Auswirkungen durch die Planung [1] Beachtung von möglichen Starkregenereignissen durch Wasserrückhalteflächen [1], [2] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Luft/Klima |
Bestandsbeschreibung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1] Schaffung von Kaltluftschneisen [1] Auswirkungen auf die Planung [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Landschaftsbild |
Bestandsbeschreibung [1] Auswirkungen [1], [2] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
Kultur- und Sachgüter |
Auswirkungen der Planung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1] Beachtung der Belange der Landwirtschaft [1], [2],[3] |
Wechselwirkungen |
Übersicht [1] |
Karte oben:
Ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale Ortskarte, Geobasisdaten © Hess. Vermessungsverwaltung 2020
Künzell, 28.07.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
gez. Kremer
(I. Beigeordneter)