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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke" im beschleunigten Verfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“, Gemeinde Künzell, Ortsteil Dirlos im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan für die Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Bekanntmachung der 2. erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Dirlos an der Turmstraße, westlich der Autobahn A 7. Der ca. 0,4 ha große Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, die Flurstücke Nr. 30/28, 30/14 (teilweise) und 30/30 (teilweise), siehe nachstehende Übersichtskarte. Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung bestehen darin, Wohnbebauung in Form einer Seniorenwohnanlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um der hohen Nachfrage in der Region nachzukommen. Durch die Integration einer Arztpraxis und Apotheke soll flankierend die Attraktivität des Standorts erhöht sowie die Versorgungssituation des Ortsteils Dirlos verbessert werden.

 

Da nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den erneuten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Änderungen und Ergänzungen an der Planung vorgenommen wurden, wird nun eine 2. erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:

 

Anpassung der Nutzungsumfänge (statt vorher 48-52 nun 45-50 geplante Wohnungen, statt vorher 73 nun 92-96 Tiefgaragenstellplätze) bei gleichbleibender Gebäudegröße und Geschossigkeit, Ergänzung einer weiteren Fläche für Fahrradstellplätze, geringfügige Anpassung einiger Flächen für Stellplätze und Fahrradstellplätze aufgrund der notwendigen Ergänzung einer weiteren Fluchttreppe für die Tiefgarage, redaktionelle Anpassungen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der 3. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit

vom 12.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024

nachfolgend veröffentlicht. Parallel zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mi. von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme erneut öffentlich ausgelegt. Andere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker, möglich (Tel.: 0661/390-65 oder Mail: u.uebelacker@kuenzell.de). Ebenso können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingesehen werden.

 

Veröffentlichungen:

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch das Faunistische Gutachten sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) des Büros für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM) vom 12.12.2022, der Geo- und umwelt-/abfalltechnische Untersuchungsbericht des Büros bgm baugrundberatung GmbH vom 17.08.2022 – alle gegenüber der 2. Entwurfsfassung unverändert – sowie die immissionsschutzrechtliche Untersuchung des Sachverständigenbüros Tasch GmbH & Co. KG vom 24.04.2024 mit einer Anlage zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln vom 01.02.2023. Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Während der 2. erneuten Offenlage können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden. Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro isu, Kaiserslautern, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Künzell, 03.06.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
Zentgraf
Bürgermeister

 

Abbildung rechts: Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ der Gemeinde Künzell, Ortsteil Dirlos (ohne Maßstab)