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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Engelhelmser Hecken" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Engelhelmser Hecken“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

-     Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

 (1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 20.03.2025 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ in der Gemarkung Engelhelms sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der räumliche Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 20 tlw., 21 tlw., 23, 27/14, 29/10, 30/10, 31/10, 32/10, 33/10, 34/14 und 35/14tlw., jeweils Flur 6 der Gemarkung Engelhelms. Das Planungsgebiet liegt südöstlich der Ortslage Engelhelms, östlich dem Schloss Fasanerie und westlich der Autobahn A7, unmittelbar anschließend an die bestehende oberirdische Hochspannungsfreileitung bzw. -trasse.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für einen Solarpark notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

(4a) Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der FNP-Änderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.

  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten – ist nicht gegeben. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
  • Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.
  • Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Einwirkungsbereich geprägt (vorbelastet) von den gewerblichen Bauten in der Ortsrandlage. Geplante Bebauung schließt an Bestand an. Plangebiet durch Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen deutlich anthropogen vorgeprägt).
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf angrenzende Wohnhäuser und Nutzungen. Beschränkte Erholungsfunktion des Plangebietes.
  • Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
  • Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über Aufwertungsmaßnahmen innerhalb der Flächen des Solarparks bzw. des vorliegenden Geltungsbereiches.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

(b) Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö, Stand 02/2025):

Betrachtete Fauna: Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmäuse, Tagfalter und Widderchen sowie Teichfrösche (Zufallsfund).

Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten der Baumfalke, Fitis, Goldammer, Haubenmeise, Star, Tannenmeise und der Turmfalke hervorgegangen.

Tagfalter und Widderchen oder sonstige artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Arten wurden nicht festgestellt.

Im Ergebnis stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes und liegt als Anlage bei.

(c) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Amt für Bodenmanagement (30.10.2024): Kein Flurbereinigungsverfahren notwendig. Hinweise auf Betroffenheit von Flurstücken.

ARS Betriebsservice GmbH i.A. der K+S Minerals and Agriculture GmbH (16.01.2025): Salzwasserleitung durchquert das Plangebiet. Hinweise auf den Umgang mit der Leitung. Aufgrund der Geltungsbereichsreduzierung zum Entwurf lediglich im Nordosten (landwirtschaftlicher Weg) tangiert.

DB AG – DB Immobilien (19.11.2024): 110-kV-Bahnstromleitung 455 „Flieden – Bebra“ durchquert den Geltungsbereich. Erweiterung der Schutzstreifen von 10 m auf 19 m. Aufgrund der Geltungsbereichsreduzierung zum Entwurf lediglich im Nordosten (landwirtschaftlicher Weg) tangiert.

GASCADE Gastransport GmbH (12.11.2024): Erdgasleitung und Lichtwellenleiter-Kabeltrasse im Plangebiet. Hinweise auf den Umgang mit den Leitungsinfrastrukturen. Aufgrund der Geltungsbereichsreduzierung zum Entwurf lediglich im Nordosten (landwirtschaftlicher Weg) tangiert.

Hessen Mobil Eschwege (14.11.2024): Hinweise über den Netzanschluss und entsprechende Erschließungsmaßnahmen im Bereich klassifizierter Straßen.

Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Bauaufsicht (27.11.2024): (FD Natur und Landschaft) Zerschneidung der Landschaft durch den Solarpark beeinträchtige Tierwanderungen und den Erholungswert. Hinweise zur Ausgestaltung des Wildtierkorridores sowie zur Zaunanlage. Anregungen zu den faunistischen Untersuchungen. (FD Gefahrenabwehr) Zufahrt muss für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein. (FD Wasser- und Bodenschutz) Geltungsbereich liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Im Plangebiet verläuft ein unparzelliertes Gewässer. (FD Bauen und Wohnen) Hinweise auf verwendete Planzeichen. (FD Landwirtschaft) Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologie, Marburg (27.11.2024): Vorgeschichtliche Grabhügel (Bodendenkmäler) im südlich angrenzenden Waldbereich.

Landesjagdverband Hessen e.V. (24.10.2024): Ablehnung der Planung. Hinweise zur Alternativenprüfung.

Osthessen Netz GmbH (18.11.2024): Netzverknüpfungspunkt erfolgt auf der Mittelspannungsleitung im Bereich „Turmstraße“, 36124 Eichenzell. Hinweise zum Netzanschluss.

RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (13.11.2024): Lage des Plangebietes am Rande eines Bombenabwurfgebietes. Kein begründeter Verdacht in Bezug auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern.

RP Kassel, Bergaufsicht (11.11.2024): Hinweis auf Salzwasserleitung der Fa. K+S Minerals and Agriculture GmbH.

RP Kassel, Forsten (04.11.2024): Hinweis auf Prüfung der Alternativflächen.

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Bodenschutz (28.11.2024): (Grundwasserschutz) Plangebiet im Wasserschutzgebiet „WSG Brunnen 1-7 Fulda-Aue und Brunnen I-VII Fulda-West“. Zustimmung zur Planung. (Nachsorgender Bodenschutz) Keine Altstandorte bzw. Altlasten im Plangebiet. (Vorsorgender Bodenschutz) Hinweise zum Bodenschutz im Umweltbericht.

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (29.11.2024): Hinweise auf die Ausweisung als Regionaler Grünzug und die Erholungsfunktion. Zerschneidung der Landschaft und Minderung der Erholungsqualität. Alternativstandorte sollen aus naturschutzfachlicher Sicht erneut geprüft werden. Hinweise zur Permeabilität von Klein- und Großsäugern. Hinweise auf die Eingriffsbilanzierung. Hinweise zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (29.11.2024): Geltungsbereich liegt im Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft, überlagert von einem Vorranggebiet Regionaler Grünzug. Acker- und Grünlandzahlen zwischen 22 und 38, somit handelt sich um geringwertige Böden. Plangebiet leistet Beitrag zur Kaltluftentstehung, welche nicht durch die Planung beeinträchtigt wird. Störung von Sichtbeziehungen aufgrund der Lage im Wald nicht zu erwarten. Plangebiet ist bereits anthropogen überprägt, Vorbelastungen aufgrund der Leitungsinfrastrukturen sind gegeben, somit ist der Erholungswert bereits herabgesetzt. Vorliegend kein Zielverstoß gegen den Regionalen Grünzug. Errichtung des Solarparks im Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft liegt im Rahmen der Kommunalen Planungshoheit.

TenneT TSO GmbH (26.11.2024): Höchstspannungsfreileitung „Dipperz-Großkrotzenburg“ im Bestand vorhanden. Der Korridor der via Planfeststellungsverfahren geplanten Höchstspannungsfreileitung (380kV-) Fulda-Main-Leitung verläuft durch das Plangebiet, ein Mastbereich ist deshalb von Bebauung freizuhalten. Vorgaben zum Umgang mit den Leitungsinfrastrukturen. Aufgrund der Geltungsbereichsreduzierung zum Entwurf lediglich im Nordosten (landwirtschaftlicher Weg) tangiert.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit von

 

Mittwoch, 26.03.2025 – einschließlich Dienstag, 29.04.2025

 

nachstehend veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Verfahrensunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich. 

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:                                 8.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:                                               14.00 bis 18.00 Uhr

Die o.a. Unterlagen sind nachfolgend eingestellt:

Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(7) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

 

Künzell, 21.03.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Künzell

Timo Zentgraf

Bürgermeister