Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
8:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags
14:00 – 16:30 Uhr
(nur Bürgerbüro)

Bebauungsplan "Solarpark Engelhelmser Hecken" und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

Bebauungsplan „Solarpark Engelhelmser Hecken“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

-     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 15, 20 tlw., 21 tlw., 22, 23, 27/14, 29/10, 30/10, 31/10, 32/10, 33/10, 34/14 und 35/14, jeweils Flur 6 der Gemarkung Engelhelms. Das Planungsgebiet liegt südöstlich der Ortslage Engelhelms, östlich dem Schloss Fasanerie und westlich der Autobahn A7, unmittelbar anschließend an die bestehende oberirdische Hochspannungsfreileitung bzw. -trasse.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für einen Solarpark notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Es ist beabsichtigt, das Verfahren nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung in ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu wechseln . Die Anregungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung dienen als Beurteilungsgrundlage.

Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird entsprechend mit öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung einschl. Begründungen sowie der Umweltbericht in der Zeit vom

 

28.10.2024 – einschließlich 29.11.2024

 

nachstehend veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Verfahrensunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:                                 8.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:                                               14.00 bis 18.00 Uhr

Die o.a. Unterlagen sind nachfolgend eingestellt:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Künzell, 16.10.2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Künzell

Timo Zentgraf

Bürgermeister