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Bebauungsplan Nr. 2 "Ortsmitte Keulos"

Bebauungsplan Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan

 

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Ortsmittelpunktes für den Ortsteil Keulos zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 60/1, 58/1 und teilweise 35/1, alle Gemarkung Keulos, mit einer Gesamtfläche von ca. 4.757 m² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bei der vorliegenden Planung von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Im Zeitraum vom 25.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 11.09.2024 durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.09.2024 stand einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 09.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 abrufbar.

 

Hier lesen Sie:

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216) während der nachfolgend angeführten Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell (Tel. 0661/390-0) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollten elektronisch per Email an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „Förmliche Beteiligung – Bebauungsplan Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“ abgegeben werden. Bei Bedarf konnten Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus etc.).

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs:

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:

  • [1]        Begründung mit Umweltbericht
  • [2]        eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4  Abs. 1 BauGB

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]

Mensch

Bestandsaufnahme [1]
Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1]
Auswirkungen durch Immissionen [1], [2]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2]

Fläche

Vorhandene Nutzung [1]
Flächenbedarf [1]

Tiere/Artenschutz

Bestandsaufnahme [1], [2]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [2]
Auswirkungen durch das Vorhaben [1]
artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Pflanzen

Bestandsaufnahme [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]
Belange der Landwirtschaft [2]

Boden

Ausführungen und Hinweise zu:

Auswirkungen [1]
Vorkommen von Altablagerungen und Kampfmitteln [1], [2]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Wasser

Bestandsbeschreibung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1]

Auswirkungen [1]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Luft/Klima

Bestandsbeschreibung [1]
Auswirkungen [1]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung [1]
Auswirkungen [1]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Kultur- und Sachgüter

Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1], [2]

Wechselwirkungen

Übersicht [1]

 

Abbildung (oben): Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches, ohne Maßstab,
Kartengrundlage: Digitale Ortskarte, Geobasisdaten © Hess. Vermessungsverwaltung 2022

 

Künzell, 01.10.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell 
gez. Kremer
Erster Beigeordneter

 

 

Historie:

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan ist einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.06.2024, war in der Zeit vom 25.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 wie folgt abrufbar.