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10. Änderung des Bebauungsplans "Teil Ost" im Ortsteil Pilgerzell

10. Änderung des Bebauungsplans  "Teil Ost" im Ortsteil Pilgerzell

(Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB)

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und

  • Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Teil Ost“ im Ortsteil Pilgerzell gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung den Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gefasst. Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 102/4, Flur 5, Gemarkung Pilgerzell mit einer Größe von 2.927 m².

Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren

Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Künzell „Teil Ost“ im Ortsteil Pilgerzell wurde in 2020 durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde 31.05.2021 rechtskräftig. Die 8. Änderung setzt die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Flächen für Nebenanlagen differenziert fest. Da im Hinblick auf die GRZ 2, welche für die Stellplätze und sonstige Nebenanlagen maßbestimmend ist, von der in der BauNVO vorgesehenen Ausnahmeregelung kein Gebrauch gemacht wurde, ist die 10. Änderung des Bebauungsplanes für die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfskonzepts notwendig. Im Geltungsbereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass zur Sicherung der städtebaulichen Struktur die Grundflächen durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden dürfen. Die somit ermöglichte zusätzliche Versiegelung wird durch ergänzende Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Freiflächenplanung zum Bauantrag kompensiert. Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes wird als vereinfachtes Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB kann daher abgesehen werden. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gleichfalls abgesehen. Im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung von Montag, 16.10.2024 bis einschließlich Mittwoch, 18.11.2024 in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mi. von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Andere Termine waren nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich (Tel.: 0661/390-0).

Die o.a. Unterlagen waren nachfolgend eingestellt:

 

Ebenso konnte der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ bebauungsplan eingesehen werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden. Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Becker, Fulda, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Künzell, den 09.10.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell

Zentgraf

Bürgermeister