Ortsrecht
Unter "Ortsrecht" versteht man das von der Gemeinde erlassene Recht. Es umfasst die Bereiche Allgemeine Verwaltung, Finanzwesen, Recht-Sicher-heit-Ordnung, Soziales-Jugend-Gesundheit, Bauwesen, Öffentliche Einrichtungen sowie die Gruppenwasserwerke, Abwasser- und Zweckverband.