(nur Bürgerbüro)
Satzung über Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15 im OT Dirlos
SATZUNG
über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlage gestützt wird:
Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung der §§ 14, 16, und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung des Gesetzes vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 für den unter § 1 beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung als Satzung beschlossen.
§ 1
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos wird wie folgt begrenzt:
Gemarkung Dirlos
Flur |
Flurstück |
2 |
99/1 teilweise, 105/3, 105/5, 105/6, 105/7 (teilweise), 109/2, 115/5, 115/6, 115/8, 115/9, 119/9, 119/10, 119/11, 119/12, 119/13, 175/3 |
6 |
40/27, 140/28 (teilweise) |
Das Plangebiet ist in der beigefügten Plankarte dargestellt, die jedoch ohne Maßstab ist.
§ 2
- Im Geltungsbereich der Veränderungssperre ist es unzulässig:
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- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
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a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden werden wird;
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Aufschüttungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach Buchstabe a) sind.
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- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
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- Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
- Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 3
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald der Bebauungsplan Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos Rechtsverbindlichkeit erlangt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tage des Inkrafttretens an.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und das die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Künzell, 18.12.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell (Siegel)
gez.
Zentgraf
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungs-planes Nr. 15 „Steinstraße“ als Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1 „Ort“ und Nr. 8 „Im kleinen Feld“, Gemarkung Dirlos wird gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Künzell in der zurzeit geltenden Fassung hiermit im „Amtsblatt der Gemeinde“ öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung ist in der Gemeindeverwaltung Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der üblichen Dienstzeiten einsehbar.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell (Siegel)
gez.
Zentgraf
Bürgermeister