Elektronische Wohnsitzanmeldung
Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass der Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung, kurz „eWA“ ab sofort kostenlos angeboten wird.
Vorteile:
- kein Behördengang notwendig
- Sie sparen sich Zeit und Aufwand
- Behördliche Datenschutzstandards werden eingehalten
- Sie können sich jederzeit anmelden, also auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Sie benötigen:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehörige PIN
- NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- kostenlose AusweisApp des Bundes
- Nutzerkonto (z.B. BundID)
- schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers („Wohnungsgeberbestätigung“) - das Formular finden Sie hier
Die einzelnen Schritte zur Wohnsitzanmeldung:
- Zu Beginn authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Hier klicken
- Nun werden Ihre im Melderegister gespeicherten Daten angezeigt, diese sollten Sie sorgfältig auf Richtigkeit prüfen. Auch die Adressdaten können jetzt entsprechend aktualisiert werden.
- Anschließend nur noch die Wohnungsgeberbestätigung hochladen und mit dem Antrag zusammen absenden.
- Die zuständige Meldebehörde prüft nun die Daten und stellt Ihnen eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
- Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip können Sie ebenfalls selbstständig mit der AusweisApp vornehmen.
- Zuletzt erhalten Sie per Post einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. einen Wohnortaufkleber für den Reisepass von der Bundesdruckerei. Diese können Sie mithilfe einer Anleitung eigenständig anbringen.
Hinweis:
- Der Online-Dienst kann für unter 18-Jährige Bürgerinnen und Bürger sowie Anmeldungen aus dem Ausland und Anmeldungen einer Nebenwohnung nicht genutzt werden. Hierfür ist weiterhin ein persönliches Vorsprechen im zuständigen Meldeamt des neuen Wohnortes notwendig.
- Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen von Familien möglich (gilt für Verheiratete und deren minderjährige Kinder).