Öffnungszeiten
Montags bis Freitags
8:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags
14:00 – 16:30 Uhr
(nur Bürgerbüro)
Aktuelle Informationen

Umgezogen? Einfach online anmelden!

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass der Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung, kurz „eWA“ ab sofort kostenlos angeboten wird.

Vorteile:                     

  • kein Behördengang notwendig
  • Sie sparen sich Zeit und Aufwand
  • Behördliche Datenschutzstandards werden eingehalten
  • Sie können sich jederzeit anmelden, also auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehörige PIN
  • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • kostenlose AusweisApp des Bundes
  • Nutzerkonto (z.B. BundID)
  • schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers („Wohnungsgeberbestätigung“) - das Formular finden Sie hier

 

Die einzelnen Schritte zur Wohnsitzanmeldung:

  • Zu Beginn authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Hier klicken
  • Nun werden Ihre im Melderegister gespeicherten Daten angezeigt, diese sollten Sie sorgfältig auf Richtigkeit prüfen. Auch die Adressdaten können jetzt entsprechend aktualisiert werden.
  • Anschließend nur noch die Wohnungsgeberbestätigung hochladen und mit dem Antrag zusammen absenden.
  • Die zuständige Meldebehörde prüft nun die Daten und stellt Ihnen eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
  • Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip können Sie ebenfalls selbstständig mit der AusweisApp vornehmen.
  • Zuletzt erhalten Sie per Post einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. einen Wohnortaufkleber für den Reisepass von der Bundesdruckerei. Diese können Sie mithilfe einer Anleitung eigenständig anbringen.

 

Hinweis:

  • Der Online-Dienst kann für unter 18-Jährige Bürgerinnen und Bürger sowie Anmeldungen aus dem Ausland und Anmeldungen einer Nebenwohnung nicht genutzt werden. Hierfür ist weiterhin ein persönliches Vorsprechen im zuständigen Meldeamt des neuen Wohnortes notwendig.
  • Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen von Familien möglich (gilt für Verheiratete und deren minderjährige Kinder).