(nur Bürgerbüro)
Neue Grundsteuerhebesätze ab 2025
Wichtige Information für alle Grundstücksbesitzer
Die Gemeindevertretung hat am 07.11.2024 die neuen Hebesätze ab 2025 für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beschlossen. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke wurde ein neuer Hebesatz von 235% (bisher 310%) beschlossen. Bei der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke beträgt der Steuersatz ab 2025 310% (bisher 330%).
Die Gemeinde Künzell setzt damit die Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen um und gestaltet die Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral.
Mit der frühzeitigen Beschlussfassung im Rahmen einer Hebesatzsatzung besteht nunmehr für alle Eigentümer von Grundstücken in Künzell Klarheit hinsichtlich der Grundsteuerbelastung ab 2025.
Die von den Finanzämtern verschickten neuen Grundsteuermessbescheide weisen jeweils einen Grundsteuermessbetrag ab 2025 aus, auf welchen dann der neue Hebesatz zu beziehen ist. So beträgt beispielsweise bei einem Grundsteuermessbetrag B von 100 EUR die neue Grundsteuer 100 EUR x 310% Hebesatz = 310 EUR Jahresbetrag.
Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fragen zur Ermittlung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich von den örtlich zuständigen Finanzämtern beantwortet werden können. Der Gemeindeverwaltung liegen hierzu keinerlei Informationen vor. Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid sind ebenfalls nur beim örtlich zuständigen Finanzamt Fulda zulässig.
Satzung
über die Festsetzung der Steuersätze für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B
– Hebesatzsatzung –
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung Künzell am 07.11.2024 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 235 v. H. festgesetzt.
§ 2
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 310 v. H. festgesetzt.
§ 3
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 380 v. H. festgesetzt.
§ 4
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2025.
§ 5
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Künzell, 08.11.2024
Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
gez.
Zentgraf
Bürgermeister