(nur Bürgerbüro)
Erhöhung des Wasserpreises
Pressemitteilung über die Erhöhung des Wasserpreises
Seit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide, werden wir in unserem Hause vermehrt mit den Fragen nach den Gründen für die 37%ige Erhöhung des reinen Wasserpreises pro cbm Trinkwasser (1.000 Liter) von 1,86 € um 0,68 € auf 2,54 € konfrontiert. Dazu möchten wir Stellung nehmen und die Beweggründe darlegen.
Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass wir seit vielen Jahren ein professionelles Kalkulationsbüro mit der Kalkulation unserer Wassergebühren beauftragen. Die Verbandsversammlung des Gruppenwasserwerkes Florenberg hat nach Vorstellung der kompletten Rahmendaten im Dezember 2024 den Vorschlag des Verbandsvorstandes mitgetragen. Eine Gebührenkalkulation ist immer in die Zukunft gerichtet. Sollten Rücklagen aus nicht verbrauchten Geldern der Vorjahre noch vorhanden sein, so wirken sich diese in der nächsten Kalkulationsperiode preisreduzierend aus.
Bereits Mitte der abgelaufenen Kalkulationsperiode 2023/24 war für uns erkennbar, dass die Ausschreibungsergebnisse der Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Trinkwasserverteilnetz deutlich über unseren Kalkulationsannahmen liegen.
Auch die Menge des Sanierungsprogramms nimmt bedingt durch das Alter unserer Wassernetze zu. Wir wollen weiterhin vorausschauend den gewohnten Qualitätsstandard erhalten und nicht künftig nur noch von Rohrbruch zu Rohrbruch agieren. Des Weiteren führen gemeinsame Maßnahmen mit den Straßenbaulastträgern Land, Kreis und Gemeinde und anderen Versorgern, zB Abwasserverband insgesamt zu geringeren Gesamtkosten und weniger Einschränkungen im Straßenverkehr.
Weitere kostentreibende Faktoren sind allgemein gestiegene Energiepreise (Stromkosten zB für die Wasserförderung mit Pumpen aus dem Grundwasser in tiefen Lagen) und neue gesetzliche Verpflichtungen wie z. B. die Einführung eines von der EU angeordneten Risikomanagements in der Wassergewinnung sowie eine Ausweitung der Untersuchungsumfänge bei Roh- und Reinwasseranalysen. Weitere Kostentreiber sind zusätzliche Anforderungen im Tiefbaubereich durch Kampfmittel- bzw. Baugrunduntersuchungen und Neuerungen beim Anfall von Ersatzteil durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung. Darüber hinaus stehen nun nach 50 Jahren wieder Wasserrechtsverfahren zur Erlaubnis der Grundwasserentnahme an, die einmalige Kosten produzieren. Zusätzlich müssen in den Jahren 2026/2027 die Wasserzähler nach 3maliger Verlängerung der Eichzeit und einer Laufzeit von insgesamt 15 Jahren getauscht werden.
Die kalkulationsfähigen Kosten sind innerhalb von zwei Jahren insgesamt um ca. 30 % gestiegen. Alleine die Kosten für Tiefbaumaßnahmen sind seit der letzten Kalkulation um über 30 % gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Wasserabnahme um rund 20.000 m³ reduziert, was ökologisch sicher sinnvoll ist, die verbrauchsabhängige Gebühr je verkauften Liter jedoch nochmals steigen lässt. Die Grundgebühren wurden dagegen nicht erhöht und liegen aktuell bei ca. 15 % der Gesamtkosten.
Als öffentlich-rechtliches Wasserversorgungsunternehmen müssen wir nach dem KAG (kommunales Abgabengesetz) kostendeckend kalkulieren, haben jedoch anders als private Unternehmen keinerlei Zielabsicht.
Bei Betrachtung eines statistischen Haushaltsmusters (141 m³ Verbrauch) lag unser Zweckverband in der Vergangenheit mit 2,34 € je cbm Wasser im günstigsten Drittel und nach der Steigerung der Wasserbenutzungsgebühr um 0,68 € entspricht dies einem Brutto-Gebühr (einschließlich aller Messstellen- und gestaffelter Grundgebühren) von 3,02 € je cbm, damit befindet sich unser Versorgungsunternehmen im Mittelfeld aller kreisangehörigen Kommunen. Die Mehrkosten eines statistischen Musterhaushaltes von 95,88 € entsprechen daher tatsächlich einer effektiven Steigerung von 29 %. Der teuerste Anbieter im Landkreis Fulda liegt mit 4,53 € je cbm Wasser ca. 50 % auf unsere neuen Wasserverbrauchsgebühren. Nach unseren Recherchen ist es sehr wahrscheinlich, dass viele Wasserwerksnachbarn im Jahr 2025 aufgrund der vorhandenen Rahmendaten ihre Wassergebühren ebenfalls neu berechnen müssen.
Auf der rechten Seite sehen Sie die Karte mit dem Einzugsgebiet. Weiterhin empfehlen wir Ihnen den Artikel "Notstromaggregate für Trinkwasserversorgung".
Timo Zentgraf
Verbandsvorsitzender des Gruppenwasserwerkes Florenberg