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Bundestagswahl - Briefwahl 2025

Wahlwissen 2025

So funktioniert die Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Alle Informationen zur Briefwahl im Überblick.

 

Briefwahl beantragen - Gemeinde Künzell

Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag stehen in der gesamten Bundesrepublik zahlreiche Wahllokale zur Stimmabgabe zur Verfügung.

Wer möchte, kann jedoch schon vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss lediglich ein Wahlschein beantragt werden. Die Briefwahl steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen.

So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen 

Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und bei vielen Gemeinden auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Sobald der Wahltermin bekannt ist, können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. 

Tipp: Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen und direkt vor Ort wählen.

 

So erhalten Sie die Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).

 

So funktioniert die Briefwahl

  • Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
  • Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
  • Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Behörde ab.

 

Wichtige Fristen für die Briefwahl

Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

 

Briefwahl aus dem Ausland

Die Teilnahme an der Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind. Dazu müssen Sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) eingehen. Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. 

Achten Sie darauf, den Wahlbrief rechtzeitig abzusenden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr ankommt. Für den Versand aus außereuropäischen Ländern empfiehlt sich Luftpost mit einem Priority-Aufkleber.

Auszählung der Briefwahlstimmen

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahl, also am Wahltag nach 18:00 Uhr, die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.

Weitere Informationen zur Vorbereitung der Bundestagswahl finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

 

Briefwahl beantragen - Gemeinde Künzell