(nur Bürgerbüro)
Melderegisterauskünfte
Automatisierte Melderegisterauskünfte für Bürgerinnen und Bürger sowie private Dritte
Mit dem neuen E-Government-Service civex-p haben Bürgerinnen und Bürger sowie private Dritte ganz bequem und einfach die Möglichkeit, Datenabfragen im Meldewesen online durchzuführen.
Der civex-p-Service ermöglicht eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und die Information, ob die angefragte Person ggf. verstorben ist. Eine Auskunft wird dann allerdings nur erteilt, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister bei der angefragten Kommune eindeutig identifiziert werden kann.
Das Angebot zur Nutzung des civex-p-Services wird über die ekom21 (Kommunales Hessisches Gebietsrechenzentrum) für Sie kostenpflichtig bereitgestellt.
Hier gelangen Sie zu den Informationen und den automatisierten einfachen Melderegisterauskünften.
(Hier gelangen Sie direkt zum Antrag über die ekom21)
Melderegisterauskünfte für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung
Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren:
Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.
Falls Sie Interesse haben, Melderegisterauskünfte online abzufragen, können Sie sich Ihr persönliches Angebot anfordern. Klicken Sie den Link ZEMA Hessen in der rechten Spalte unter Weitere Informationen.
Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet und das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes.